Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PhiWorx GmbH
Stand: Oktober 2025
01 Geltung
01.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen uns, der PhiWorx GmbH, und unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind (nachfolgend „Kunde“ genannt), für sämtliche Rechtsgeschäfte – auch wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
01.2 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage unter https://www.phiworx.at.
01.3 Wir erklären ausdrücklich, ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB zu kontrahieren. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
01.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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02 Angebote / Vertragsabschluss / Auftragserfüllung
02.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.
02.2 Wir sind berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
02.3 Ein Auftrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang der Leistung ist ausschließlich deren Inhalt maßgeblich.
02.4 Die PhiWorx GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert und kann binnen 10 Tagen widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
02.5 Die Abnahme der Lieferung oder Leistung gilt als erfolgt, sobald die Abnahmebereitschaft schriftlich gemeldet wurde und der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach dieser Meldung einen wesentlichen Mangel rügt. Gleiches gilt bei Inbetriebnahme oder operativer Nutzung.
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03 Preise
03.1 Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern nicht ausdrücklich Pauschalpreise vereinbart wurden. 03.2 Vom Kunden angeordnete, nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltene Leistungen werden nach den gültigen Regiesätzen abgerechnet. Reisekosten, Nächtigungs- und Taggelder werden gesondert in Rechnung gestellt.
03.3 Teilabrechnungen sind zulässig.
03.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
03.5 Entgelte bei Dauerschuldverhältnissen sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020). Als Ausgangsbasis gilt der Monat des Vertragsabschlusses.
03.6 Erhöhen sich vor der Rechnungslegung wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Rohstoffpreise, Löhne), sind wir berechtigt, den Preis anteilig anzupassen.
04 Bereitgestellte Ware
Für vom Kunden bereitgestellte Geräte oder Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
05 Zahlung
05.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsstaffelung:
• 1/3 bei Auftragserteilung
•1/3 bei Lieferbereitschaft
• 1/3 bei Fertigstellung, spätestens vier Wochen nach Lieferung.​​
05.2 Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
05.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
05.4 Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei Nichterfüllung oder Leistungsverzug, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
05.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
05.6 Bei Zahlungsverzug verfallen gewährte Rabatte oder Skonti.
05.7 Der Kunde trägt sämtliche Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung.
06 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
06.1 Unsere Leistungspflicht beginnt, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und etwaige Anzahlungen vollständig geleistet hat.
06.2 Der Kunde hat uns rechtzeitig über verdeckte Leitungen, Gefahrenquellen oder statische Gegebenheiten zu informieren.
06.3 Unterbleibt eine solche Mitwirkung, haften wir nicht für daraus resultierende Mängel oder Verzögerungen.
06.4 Der Kunde hat erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen.
06.5 Energie und Betriebsstoffe für Probeläufe oder Inbetriebnahmen stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.
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07 Leistungsänderungen
07.1 Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen in der Ausführung gelten als vorweg genehmigt.
07.2 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
08 Leistungsfristen und Termine
08.1 Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt, Streik oder nicht von uns verschuldeten Umständen (z. B. Lieferverzögerungen, Witterung).
08.2 Verzögerungen, die auf Umstände beim Kunden zurückzuführen sind, verschieben die Fristen entsprechend.
08.3 Ein Rücktritt wegen Leistungsverzugs ist nur nach schriftlicher Nachfristsetzung per eingeschriebenem Brief zulässig. Pönalen oder Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
09 Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Bei Montage- oder Instandsetzungsarbeiten haften wir nur für Schäden, die durch grob schuldhaftes Verhalten verursacht wurden.
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10 Gefahrtragung
Die Gefahr für angelieferte oder montierte Materialien geht mit Lieferung bzw. Einlagerung am Leistungsort auf den Kunden über.
11 Annahmeverzug
11.1 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir nach 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
11.2 Bei Rücktritt können wir eine pauschale Entschädigung von 20 % des Auftragswertes sowie den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
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12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2 Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
12.3 Im Falle der Zustimmung gilt die Forderung gegenüber dem Dritten bereits jetzt als an uns abgetreten.
12.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückholen oder demontieren.
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13 Schutzrechte / Urheberrechte
13.1 Sämtliche Rechte an von uns erbrachten Leistungen (Programme, Software, Pläne, Daten etc.) verbleiben bei der PhiWorx GmbH oder deren Lizenzgebern.
13.2 Der Kunde darf die überlassenen Werke ausschließlich zu eigenen Zwecken verwenden; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
13.3 Der Kunde hält uns hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
13.4 Kopien sind nur zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken zulässig, sofern Copyright-Hinweise unverändert bleiben.
14 Gewährleistung
14.1 Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
14.2 Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
14.3 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt das Werk als genehmigt.
14.4 Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Kunde die entstandenen Prüfkosten.
14.5 Reparaturversuche durch Dritte beenden unsere Gewährleistungsverpflichtung.
14.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns erbrachten Leistungen oder Teile.
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15 Rücktritt vom Vertrag
15.1 Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
15.2 Der Auftraggeber kann erst nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
15.3 Bei Verzug oder fehlender Mitwirkung des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
15.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten (§ 1168 ABGB).
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16 Haftung
16.1 Schadenersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
16.2 Unsere Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
16.3 Der Haftungsausschluss gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
16.4 Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Wartung oder Montage durch den Kunden oder Dritte.
16.5 Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
18.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
18.3 Erfüllungsort ist 1160 Wien.
18.4 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Bezirksgericht Hernals zuständig.
18.5 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen kaufmännischen Loyalität und unterlassen die Abwerbung von Mitarbeitern für 12 Monate nach Vertragsende.
18.6 Die PhiWorx GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Die Datenschutzerklärung ist unter www.phiworx.at/datenschutz abrufbar und bildet einen integrierten Bestandteil dieser AGB.
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